Rissbildungen sind neben Feuchtigkeitsschäden einer der häufigsten Gründe, sich vor Gericht zu streiten. Wegen unklarer oder fehlender vertraglicher Vereinbarungen sehen sich Besteller, also Bauherren, in ihren Erwartungen oft auch bei kleinsten Rissen enttäuscht. Im Rahmen der Abnahme müssen Architekten und Ingenieure entscheiden, ob die vertraglichen Vereinbarungen fachgerecht umgesetzt worden sind oder nicht. Später ist festzulegen, wie im Instandsetzungsfall mit am Gebäude vorhandenen Rissen umzugehen ist.
Das Seminar stellt diese Vielschichtigkeit der Rissbewertung anhand von zahlreichen Praxisbeispielen vor und zeigt fachgerechte Lösungsansätze auf.
Zunächst werden die grundsätzliche Vorgehensweise bei der Beurteilung von Risseschäden an Gebäuden vermittelt und die gängigen Untersuchungsmethoden erläutert. Die bei Gebäuden auftretenden unterschiedlichen Verformungsvorgänge sowie bauphysikalische Zusammenhänge werden dargestellt.
Auch spielt die Abgrenzung zwischen bereits am Gebäude vorhandenen Rissen zu neu auftretenden Rissen eine wichtige Basis bei der Bewertung von Rissschäden.
Weiterhin ist es notwendig, zu unterscheiden, welche Risse zulässig sind und welche zu Recht bemängelt werden. Hierzu gibt das Seminar zahlreiche Hinweise.
Wichtig vor einer Rissinstandsetzung ist die Klärung der Frage, ob die schadensverursachenden Rissvorgänge abgeschlossen sind (z.B. bei Schwindvorgängen) oder ob diese wiederkehren (z.B. bei klimatischen Einwirkungen, erheblichen Windlasten oder wiederkehrenden Erschütterungen). Die Instandsetzungsmethode ist auf diese Voraussetzungen abzustimmen, die im Seminar erläutert werden.