Das neue Gesetz für das schnellere Bauen reagiert auf die wachsenden Herausforderungen im Wohnungsbau und bei der Umsetzung der Energiewende. Ziel ist es, baurechtliche Verfahren zu beschleunigen, Standards zu überprüfen und Bürokratie abzubauen, um Planungs- und Bauprozesse einfacher, schneller und insgesamt kostengünstiger zu gestalten. Gleichzeitig werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau erneuerbarer Energien verbessert.
Kernstück des Gesetzes sind umfangreiche Änderungen in der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) sowie in begleitenden Rechtsvorschriften, unter anderem in der LBOVVO, dem AGVwGO. Die bisherige Allgemeine Ausführungsverordnung zur LBO (LBOAVO) ist vollständig in die LBO überführt worden.
Das Gesetz bringt zahlreiche praxisrelevante Änderungen mit sich, unter anderem:
- Ausweitung des vereinfachten Verfahrens zur Beschleunigung von Genehmigungsprozessen
- Einführung einer Genehmigungsfiktion, die die Planbarkeit erhöht
- Einführung einer Typengenehmigung um das serielle Bauen zu unterstützten
- Abschaffung des bau- und denkmalschutzrechtlichen Widerspruchsverfahrens zur
Verfahrensverkürzung - Erleichterungen bei Nutzungsänderungen zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums
- Ausweitung verfahrensfreier Vorhaben, wodurch weniger Projekte einer Genehmigung bedürfen
- Verkürzte Nachbarbeteiligung und neue Regelungen zum Bestandsschutz
- Anpassungen bei Kinderspielplätzen und Abstandsflächen, die Kommunen und Bauherren entlasten