Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ab 2015 erneut ein Förderprogramm Fachkurse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Landesmitteln gestartet. Ziel ist die verstärkte Förderung beruflicher Qualifizierung aufgrund steigender Anforderungen in der Arbeitswelt und dem zunehmenden Fachkräftemangel. Vor allem Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen sind hierbei angesprochen. Im Fokus steht außerdem die Zielgruppe der mindestens 50-jährigen Leistungs- und Erfahrungsträger, die von einem besonders hohen Förderbeitrag (50%) profitieren.
Die Förderung sieht eine Reduzierung der zuschussfähigen Teilnahmegebühr (nach Abzug evtl. Rabattierung) um 30% oder 50% vor.
Seit Juni 2018 ist die allgemeine Fachkursförderung um eine Förderung für Teilnehmer/innen ohne Berufsabschluss mit einem Zuschusssatz von 70% auf die Kursgebühr (unabhängig vom Alter der Teilnehmer/innen) erweitert.
Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht. Bitte beachten Sie auch, dass nur ein begrenzte Summe für die Fortsetzung der Förderung zur Verfügung steht. Unabhängig vom Förderzeitraum endet die Förderung nach Erreichen der maximalen Auszahlungssumme.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.esf-bw.de. Verantwortlich für die zweckentsprechende Verwendung der ESF-Mittel ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.
Die förderfähigen Lehrgänge und Seminare erkennen Sie an diesen Logos!

Den Download-Link für die beiden Antrags-Formulare erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung.