Die aus der EU Energie-Effizienzrichtlinie für Deutschland verpflichtende Richtlinie wurde mit dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) umgesetzt. Das EDL-G schreibt verbindlich für größerer - sogenannte Nicht-KMU ein Energieaudit nach DIN EN 16247 und Richtlinie des BAFA (Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) vor.
Die DIN EN 16247 wurde in 2022 novelliert und es ergeben sich daraus wesentliche Änderungen und zusätzliche Anforderungen im Vergleich zur Vorgängerversion.
Die Anforderungen ähneln immer mehr der Energiemanagement-Norm ISO 50000. So sind Datenerfassung umfangreicher vorzunehmen und ein Messkonzept zu entwickeln, Kennzahlen und wesentliche Energieverbraucher (SEUs) müssen definiert und beschrieben werden.
Eine fachbezogene Fortbildungspflicht für Energieauditoren ist eine Anforderung an Energieauditoren (insgesamt 80 Unterrichtseinheiten aus 6 Themenblöcken). Folgende Anforderungen können in Vordergrund rücken:
- Detaillierte Anforderungen an die Dokumentation des Clusterungsprozesses für das Multi-Site-Verfahren
- Interpretationshilfen für die 90%-Anteil des zu erklärenden Energieverbrauchs
- Geänderte Struktur des Beratungsberichts
- Umfangreichere Protokollierung
- Detailliertere Darstellung der Energieeffizienzmaßnahmen, rechnerische Nachweise für Energieeinsparungen
- Erhöhte Anforderungen an die anzuwendenden wirtschaftlichen Bewertungen nach DIN EN 17463 (VALERI)
- Anforderungen an die Beschreibung SEUs mit spezifischen Energiekennzahlen
- Neue Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der erhobenen Daten
Unternehmen in Deutschland stehen mit den Umweltzielen und daraus resultierenden gesetzlichen Vorgaben in hartem Wettbewerb. Gerade der effektiven Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben in Verbindung mit einer Verbesserung der Energieeffizienz und der Energiekosteneinsparung kommen daher eine zunehmende Bedeutung zu. Technische und wirtschaftliche Vorzüge von effizienter Energienutzung und Innovationen in diesem Bereich werden häufig immer noch unterschätzt werden oder sind zu wenig bekannt.
Dazu brauchen Sie eine unabhängige fachliche Unterstützung.
Dieser Fachlehrgang „Energieaudit nach EDL-G und EN 16247“ zeigt die Vorgehensweise eines Energieaudits nach Energiedienstleistungsgesetz §8 (DIN EN 16247, BAFA-Richtlinie). Es wird gezeigt, wie der energetische Bestand ermittelt und dokumentiert wird, vorhandene wirtschaftliche Einsparpotenziale mit Umsetzungsmaßnahmen gefunden und bewertet werden, Ansätze für Verbesserungsmöglichkeiten entwickelt, analysiert und gemeinsam mit dem Unternehmer oder Betreiber Lösungen zur Verbesserung gefunden werden. Das Ziel ist, eine systematische Vorgehensweise zur Verbesserung der Energieeffizienz und damit einer Senkung der Energiekosten zu erreichen.
Dieser Kurs wird zur Weiterbildung für die Ausführung von Energieaudits nach Energiedienstleistungsgesetz §8 anerkannt (16 UE).
Der Lehrgang dient ferner als Weiterbildungsnachweis für die Energieeffizienz-Expertenliste „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ sowie für „Nichtwohngebäude“ (DENA-Weiterbildungspunkte).