Seit dem 1. November 2020 regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die gesetzlichen Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden. Die Politik beschreibt es als Meilenstein der Gebäudeenergieeffizienz, aber erst zusammen mit dem 2021 startende „Bundesprogramm energieeffiziente Gebäude“ kurz BEG, zur Förderung von Energiesparmaßnahmen, sind die neue Leitplanken für zukunftsfähige und energieeffiziente Gebäude geschaffen worden. Das GEG setzt den rechtlichen Rahmen und das BEG fördert vorbildliche Effizienzmaßnahmen, diese beiden neuen Richtlinien versprechen eine Entbürokratisierung des Ordnungsrecht und Vereinfachung der Förderlandschaft.
Die bisherigen Förderungen der KfW und des BAFA für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Wärme wird 2021 neu geordnet, gebündelt und übersichtlicher gestaltet werden. Dazu sollen die vier bestehenden Förderprogramme (mit 10 Teilprogrammen) in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zusammengefasst werden.
Wir möchten in diesem Planerseminar die neuen Förderstrukturen, technische Richtlinien, Antragsverfahren und höhere Förderintensität erläutern und vorstellen. Dabei wollen wir Ihnen beschreiben, was in Zukunft beim Umsetzungsprozess zu beachten ist und darstellen, wo durch attraktivere Förderansätze neue Möglichkeiten für bessere Effizienzhauskonzepte bestehen. Ebenso soll auch die zukünftige Rolle des Energieeffizienz-Experten bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen sowie seine Aufgaben im Förderantragsprozess hervorgehoben werden.