Für Verantwortliche im Bauwesen besteht neben der termin-, qualitäts- und kostenbewussten Bearbeitung von Aufgaben auch die Pflicht zur Beachtung von arbeits- und gesundheitsschutzrelevanten Vorgaben in Planung und Bauausführung.
Letztere lassen sich nicht einfach thematisch trennen, deshalb soll mit einer Aktualisierung über die gesetzlichen Regelungen eine Verbesserungen bei der Entscheidungskompetenz in der täglichen Arbeit erfolgen. Mit der Möglichkeit zu einer sachlichen Beurteilung von Arbeitsschutzrisiken soll eine Vertiefung des Verständnisses von rechtlichen und technischen Zusammenhänge geboten werden.
Inhalt
Vorstellung / Test
Grundlagen des Arbeitsschutzes auf Baustellen
Umsetzung von Arbeitsschutzvorgaben in der Planungsphase von Bauvorhaben (Beispiele aus Planung und Ausschreibung)
Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen in der Ausführungsphase von Bauvorhaben (Beispiele aus Praxis und Recht)
Integration des Arbeitsschutzes in die Baustellenpraxis (Einbindung der BaustellV, Sonderfachleute, Beispiele von ASM, Fortbildung)
Zielgruppe
Wir freuen uns auf Verantwortliche aus dem Bauwesen
Papierlos für eine nachhaltige Zukunft ̵ bei dieser Veranstaltung verzichten wir aus Nachhaltigkeitsgründen auf die Ausgabe von gedruckten Skripten und stellen Ihnen die Schulungsunterlagen vor Veranstaltungsbeginn in digitaler Form zur Verfügung.
Hinweise zum Inhouse-Training
Wir konzipieren, Sie profitieren! Zu diesem Thema entwickeln wir gerne eine individuelle Inhouse-Schulung nach Ihren Bedürfnissen und Vorstellungen. Sprechen Sie uns an - wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Förderung
Dieser Lehrgang wird unterstützt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF-Fachkursförderung).
Die Förderung gilt für Teilnehmer, die in Baden-Württemberg leben oder arbeiten. Die genauen Bedingungen finden Sie hier.
Der Link zu den Formularen für den Antrag wird Ihnen mit einer gesonderten Anmeldebestätigung zugeschickt. Um in den Genuss der Förderung zu kommen müssen alle Formulare vollständig ausgefüllt vorliegen.